Frauenausschluss: Nicht Christi Wille

Hier ist nicht Jude noch Grieche, hier ist nicht Sklave noch Freier, hier ist nicht Mann noch Frau; denn ihr seid allesamt einer in Christus Jesus.

Die Bibel, Galater 3, 28
  1. Das Hauptargument der Kirche gegen die Frauenweihe ist das Verhalten, das Vorbild Christi, das er mit der ausschliesslichen Auswahl von Männern als Apostel gegeben habe. Damit habe Christus deutlich gemacht, dass seine Nachfolger männlichen Geschlechts sein sollen. Für viele klingt dieses Argument auf Anhieb überzeugend und führt zum unreflektierten Nachahmen des Vorbildes. Bei näherer Betrachtung wird die suggestive Kraft einer Vorbild-Formel aber häufig fraglich. Schauen wir hier also genauer hin.
  2. Dazu ist die Ausgangssituation in Blick zu nehmen. In welcher Situation befand sich Christus, als er die Apostel auswählte? Papst Johannes Paul II. führt im apostolischen Schreiben Mulieris Dignitatem vom 15. August 1988 Nr. 26 (1994 wiederholt in Ordinatio Sacerdotalis Nr. 2) den „freien“ Willen Christi bei der Wahl seiner Apostel an, auch hinsichtlich ihres Geschlechtes. Geht man davon aus, so war Christus frei, auch Frauen zu Aposteln zu machen. Er hat es aber – aus welchen Gründen auch immer – nicht getan. Was die Frauenordination angeht, stellt sich also die Frage: Hat Christus die ihm von Gott gegebene Freiheit für seine Nachfolger dauerhaft einschränken wollen, indem er ausschliesslich Männer als Apostel auswählte?
  3. Das darf bezweifelt werden. Es ist fraglich, ob der Apostelwahl Christi überhaupt eine normative Qualität innewohnt. Christi Wahl könnte lediglich ein Faktum sein. Wer anderes annimmt, könnte einen grundlegenden logischen Fehler machen, den Fehler der Verwechselung von „Sein“ und „Sollen“: Denn das Faktische allein besitzt keine normative Kraft. Damit aus einem Faktum eine Norm wird, muss ein voluntatives Element dazu kommen, das in die Zukunft weist. Ein „ich will nur Männer“ und ein „auch in Zukunft“ müsste in Christi Handeln oder Worten erkennbar sein. Nur wenn diese beiden Intentionen vorliegen, kann von seinem normativen Willen ausgegangen werden, dass Frauen niemals seine Nachfolger sein sollen.
  4. Schon die Annahme seiner Intention „ich will nur Männer“ erscheint fraglich. Sicherlich „wollte“ er die 12 Männer zu Aposteln machen. Aber was bedeutet Wollen oder Wille hier? Hat er sie wegen ihres Geschlechtes zu Aposteln gemacht (Absicht)? Oder ihr Mannsein nur in Kauf genommen, vielleicht sie sogar trotz ihres Geschlechtes ausgewählt (contrafaktische Erwartung)? Oder war es ihm völlig egal (Wissentlichkeit)? Die Antwort ist reine Spekulation. Es gibt keine Anhaltspunkte für eine bestimmte geschlechtliche Auswahl-Intention Christi in der Bibel. Wir wissen nur, dass alle Männer, die er als Apostel „wollte“, männlichen Geschlechts waren. Aber nicht, warum.
  5. Auch wenn man annähme, dass die Männlichkeit der Apostel für Christus essentiell, also Absicht wäre: Sein diesbezüglicher Wille müsste darüber hinaus auch in die Zukunft gerichtet sein. Und zwar dauerhaft und endgültig. Nur mit der Existenz dieser weiteren Intention wäre Christi Bindungswille für seine Nachfolger vorhanden. Nur dann hätte seine Apostelwahl hinsichtlich des Geschlechts normativen Charakter. Aber dafür, dass er mit seiner Apostelwahl überhaupt eine Festlegung für die zukünftige Auswahl vornahm, fehlen biblische Hinweise. Erst recht gilt dies für die geschlechtliche Festlegung. Damit scheint es eher so, dass er seinen Nachfolgern vertraute. Er liess ihnen die Freiheit bei der Apostelauswahl, auch hinsichtlich des Geschlechts.
  6. Kirchlicherseits wird der normative Wille Christi zum Frauenausschluss jedoch mit Nachdruck behauptet. Sowohl die Erklärung Inter Insigniores der Kongregation der Glaubenslehre vom 15.10.1976 als auch das Apostolische Schreiben Ordinatio Sacerdotalis von Papst Johannes Paul II. vom 22.5.1994 versuchen, eine Begründung für die weibliche Ausschlussnorm zu geben. Beide überzeugen aber im Kernpunkt nicht. Sie nennen keine konkreten Indizien für den normativen Charakter der männlichen Apostelwahl durch Christus. Betrachten wir die Argumentation der beiden zentralen Dokumente im einzelnen.
  1. Die Erklärung Inter Insigniores der Kongregation der Glaubenslehre führt 1976 im Kern ihrer Argumentation aus, dass es „hier eine Anzahl von konvergierenden Fakten gibt, die die bemerkenswerte Tatsache unterstreichen, dass Jesus den Auftrag der Zwölf keinen Frauen anvertraut hat“ (II Nr. 2 Abs. 4). Die „konvergierenden Fakten“ hinter dieser nebulösen Formulierung („Fakten, die eine Tatsache unterstreichen“?) werden nicht genannt. Der Hinweis auf die „bemerkenswerte Tatsache“ der Männerwahl (die im übrigen überhaupt nicht bemerkenswert war, sondern in der damaligen Zeit völlig üblich) bezieht sich nur auf die Gegenwart der Apostelwahl, nicht auf eine Anforderung an die Zukunft. Er wiederholt den logischen Fehler der Verwechselung von „Sein“ und „Sollen“: Christi Willen zum dauerhaften Frauenausschluss ist in seinem Handeln nicht erkennbar, sondern wird lediglich kirchlicherseits behauptet.
  2. Das Apostolische Schreiben Ordinatio Sacerdotalis von Papst Johannes Paul II. scheint 1994 die argumentative Aporie, die aus dem erwähnten logischen Fehler folgt, zu erahnen. Es unterstellt immerhin die Existenz einer „Norm“ in seiner Kernpassage: „Darum hat die Kirche bei der Zulassung zum Amtspriestertum stets als feststehende Norm die Vorgehensweise ihres Herrn bei der Erwählung der zwölf Männer anerkannt“ (OS Nr. 2 Abs. 2). Eine Begründung dafür, warum die „Vorgehensweise ihres Herren“ eine „Norm“ darstellt, wird nicht gegeben. Hinweise auf einen Normsetzungs-Willen Christi fehlen somit in der Argumentation von Johannes Paul II. Selbst Joseph Ratzinger, der spätere Papst Benedikt XVI., befand als Präfekt der Glaubenskongregation in einem Gespräch 1995 in Limburg, dass die Argumentation von Ordinatio Sacerdotalis theologisch dürftig sei. Der Wille Christi bleibt daher reine Spekulation. Am Ende ist nur ein Wille erkennbar, der Wille der Kirche, Christus etwas zuzusprechen, was er tatsächlich gar nicht wollte: nämlich Frauen auf ewig von der Weihe auszuschliessen.
  3. Den römischen Denkfehler beim Ausschluss der Frauen von der Ordination mag ergänzend folgende Überlegung verdeutlichen: Man könnte die menschliche Eigenschaft „Geschlecht“ durch „Hautfarbe“ ersetzen. Bekanntlich wählte Christus als Apostel keine Männer mit schwarzer Hautfarbe aus, obwohl auch Schwarze in Palestina lebten. Seinem Beispiel zu folgen hiesse mithin auch, Menschen schwarzer Hautfarbe von der Ordination auszuschliessen. Danach dürften also nur weisse Männer Priester sein. Vielleicht auch nur, wenn sie – wie vermutlich die Apostel – keine alten Männer sind? Dies wäre ein selbst nach kirchlichen Massstäben absurdes Ergebnis. Es zeigt, wie oberflächlich und fehlerhaft die Bibel im Hinblick auf Christi Willen vom kirchlichen Lehramt interpretiert wird.
  4. Der Frauenausschluss ist der Bibel auch im übrigen nicht zu entnehmen: Das neue Testament verhält sich neutral zur Geschlechterfrage des Priestertums, wie die päpstliche Bibelkommission 1976 feststellte. Es schliesse Frauen als Priesterinnen nicht aus (s.o. Thesen Nr. 10). Da würde es nicht verwundern, wenn den Befürwortern der Frauenweihe nicht nur aus feministischer Sicht eine sexistische Projektion vorgeworfen würde. Und die nachhaltige Schädigung des Rufes Christi.
  5. Dass sich das kirchliche Lehramt hinsichtlich Christi Willen also in einem fundamentalen Irrtum befindet, wird aber auch deutlich, wenn man Christi Charakter und sein Verhalten gegenüber den Frauen im Allgemeinen betrachtet. Dem Zeitgeist entgegen wertet Christus ihre Stellung auf, was die Glaubenskongregation sogar als „mutigen Bruch“ konzediert und mit biblischen Beispielen belegt (II Nr. 2). Und die Bibel betont ausdrücklich und unmissverständlich die generelle Gleichstellung der Geschlechter in Gal 3, 28, wonach es „in Christus keinen Unterschied zwischen Mann und Frau gebe“; auch dies spricht gegen die kirchliche Annahme von Christi Ausschlusswillen. Aber das Gleichheitspostulat dieses Bibelwortes wird auf die Taufe beschränkt und damit als nicht einschlägig für die Weihe abgetan (II Nr. 5) – ohne konkrete Begründung.

Die Stunde kommt, die Stunde ist schon da, in der sich die Berufung der Frau voll entfaltet, die Stunde, in der die Frau in der Gesellschaft einen Einfluss, eine Ausstrahlung, eine bisher noch nie erreichte Stellung erlangt.

Papst Benedikt XVI. am 11.10.2012 zum 50. Jahrestag der Konzilseröffnung Papst Paul VI. zitierend
  1. Der Wille Christi für den Frauenausschluss ist somit letztlich der Bibel nicht zu entnehmen. Auch ausserbiblische Indizien für einen angeblich von Christus gewollten Frauenausschluss liegen nicht vor. Das Gegenteil drängt sich auf, wenn man beispielsweise versucht, sich in Christi Situation zu versetzen: Wieso sollte Christus, der sogar sein Leben hingab, um Gottes Heilsplan zu verwirklichen, dessen Verwirklichung behindern, indem er die Hälfte der Christen als apostolischen Nachfolger pauschal von der Mitwirkung an Gottes Heilsplan ausschliesst? Christus hat alles gegeben, soll aber seine Nachfolger angewiesen haben, dauerhaft auf die Hälfte der Talente zu verzichten? Das ist nur schwer vorstellbar. Denn eine 100%ige Männerquote hilft – wenn überhaupt – nur den Männern, aber nicht der Umsetzung von Gottes Heilsplan. Durch sie gelangen nicht die Besten und Geeignetsten in die apostolischen Ämter.
  2. Es gibt also keinen theologisch belastbaren Hinweis darauf, dass Jesus gemäss „Gottes Plan für seine Kirche“ (OS Nr. 1) nur Männer als apostolische Nachfolger wollte. Oder dass der Christus von Gott gegebene Handlungsspielraum von ihm gegenüber seinen Nachfolgern beschnitten werden sollte. Warum auch? Gott liess ihm die Freiheit der Geschlechterwahl; damit konnte Christus annehmen, dass die Freiheit der Geschlechterwahl Gottes Heilsplan entspricht. Der Ausschluss der Frauen ist daher von Christus vermutlich nicht nur nicht gewollt, sondern dürfte sogar gegen seinen Willen verstossen. Damit bleibt es bei der Situation, die Jesus vorgefunden hat: Auch der Kirche steht die Christus von Gott gewährte Freiheit zu, sowohl Frauen als auch Männer zu weihen.

Fazit: Als Christus sich für Männer als Apostel entschied, wollte er nicht die andere Hälfte des Volkes Gottes vom apostolischen Amt ausschliessen. Wer die Frauen vom Priesteramt ausschliesst, kann sich also nicht auf Christus berufen. Tut er es, befindet er sich in einem fundamentalen Irrtum.