„Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann“ bestimmt canon 1024 des Codex Iuris Canonici (CIC) der römisch-katholischen Kirche. Trotz dieses kirchenrechtlichen Verbotes wurden 7 Frauen aus Österreich und Deutschland am 29.6.2002 erstmals öffentlich zu römisch-katholischen Priesterinnen geweiht, nach ihrer ordnungsgemässen Diakonweihe. Die Weihe dieser sog. Donau Sieben hat weitere Frauen ermutigt.

Aus einer aktuellen Erhebung der Organisation Roman Catholic Women Priests (RCWP) vom 15.8.2021 ergibt sich derzeit eine Zahl von 282 römisch-katholischen Priesterinnen weltweit. Dies schliesst 18 Bischöfinnen mit ein, die weitere Frauen zu Priesterinnen weihen können und dies auch tun. Dazu kommen noch die Diakoninnen und die Kandidatinnen in der Priesterausbildung.

Römisch-katholische Priesterinnen in den USA

Die in den USA beheimatete RCWP ist mit ihrer deutschen Sektion die führende globale Organisation, in der römisch-katholische Priesterinnen organisiert sind. Darüber hinaus gibt es weitere Priesterinnen unbekannter Zahl, die nicht organisiert sind oder sich aus Angst vor Sanktionen nicht als geweihte Priesterinnen zu erkennen geben.

Der Länderschwerpunkt römisch-katholischer Priesterinnen liegt in den USA mit etwa 140 Priesterinnen. In Deutschland gibt es derzeit 2 Bischöfinnen, 1 Priesterin und 1 Diakonin (weitere Informationen und Dokumente unter: Virtuelle Dioezese).

Wirksamkeit der Weihe

Die römische Kurie betrachtet die Weihe von Priesterinnen als „Vortäuschung“ und damit als nicht wirksam. Für ihre Gültigkeit fehle an der Voraussetzung des richtigen Geschlechts. Aber so einfach ist es nicht.

Die Weihe wird durch das Weihegebet und die Handauflegung des Bischofs, der in der apostolischen Nachfolge Christi steht, gespendet. Sie ist unwiderruflich. Sie verleiht dem Geweihten den „character indelebilis“, ein untilgbares Prägemal. Dieses unauslöschliche Mal verbindet den Geweihten ein Leben lang mit Gott.

Priesterinnenweihe durch römisch-katholische Bischöfinnen 2006 in den USA

Aus der Bibel ergibt sich keine Geschlechterbeschränkung für das Priesteramt, wie die päpstliche Bibelkommission 1976 festgestellt hat. Vielmehr enthält Gal. 3, 26-29 eine eindeutig antidiskriminierende Wertung. Diese macht sich auch das Kirchenrecht zu eigen, wonach „unter allen Gläubigen eine wahre Gleichheit in ihrer Würde und Tätigkeit besteht“ (can. 208 CIC).

Auch das sakramentale Grundverständnis des CIC spricht für die Frauenweihe. Denn die Taufe eröffnet allen Christen gleichermassen die Sakramente, auch das Sakrament der Weihe: „Die Taufe ist die Eingangspforte zu den Sakramenten“(can. 849).

Daher erachten auch Theologen die Weihe von Frauen als gültig. Sie sei lediglich gesetzeswidrig, aber nicht unwirksam. Das kanonische Recht bezeichnet dies als „valide, sed illicite„.

Römische Sanktionen

Die Donau Sieben wurden, nachdem sie abgelehnt hatten, ihr Tun zu bereuen, von der römischen Glaubenskongregation unter der Leitung von Kardinal Ratzinger am 5.8.2002 exkommuniziert.

Gleiches geschah mit den weiteren Priesterinnen, soweit ihre Weihe und ihre Identität bekannt wurden. Das Exkommunikationsverfahren fand jeweils ohne persönliche Anhörung und ohne Rechtsbeistand statt und wird daher zu Recht kritisiert.

Um auch diejenigen exkommunizieren zu können, die unerkannt weihten oder geweiht wurden, wurde das Kirchenrecht 2008 per Dekret angepasst. Dadurch tritt die Exkommunikation seitdem automatisch mit dem „Vortäuschen“ der Weihe ein (sog. Tatexkommunikation). Mit der Reform des Kirchenstrafrechts vom 8.12.2021 wurde dies im neuen canon 1379 § 3 CIC auch gesetzlich geregelt.

Die Exkommunikation trifft sowohl die Weihenden als auch die Geweihten. Mit Nelson Mandela kann man feststellen: „It is an unjust punishment for breaking an unjust law“ (es ist eine ungerechte Strafe für das Brechen eines ungerechten Gesetztes).

Übrigens zahlen die exkommunizierten Priesterinnen in Deutschland und Österreich weiterhin Kirchensteuer an ihr Bistum.

Erosion des Frauenweiheverbots

Aber das vatikanische Frauenweiheverbot scheint mittlerweile zu erodieren. Dies zeigt nicht nur die schiere Zahl der contra legem geweihten Priesterinnen, sondern auch das Verhalten der Kirche.

So wurde in Süddeutschland eine zur Diakonin geweihte Frau nicht exkommuniziert und darf weiter als katholische Religionslehrerin unterrichten. Offensichtlich werden Diakoninnen derzeit geduldet. Vermutlich ist dies eine Folge der Differenzierung im Apostolischen Schreiben Ordinatio Sacerdotalis von 1994, das nur das Priesteramt betrifft, und der aktuellen vatikanischen Befassung mit dem Frauendiakonat in einer päpstlichen Kommission.

Ohne Sanktionen blieb auch der öffentliche Auftritt einer Bischöfin auf dem Internationalen Eucharistischen Kongress in Budapest 2021, an dem auch der Papst teilnahm, den diese Bilder zeigen.

Auch im täglichen Gemeindeleben ergeben sich für die Priesterinnen keine nennenswerten Änderungen in Folge ihrer kirchenrechtswidrigen Weihe. In ihren Pfarreien sind sie – trotz ihrer Exkommunikation – akzeptiert und empfangen die Sakramente. Insbesondere wird ihnen von männlichen Priester-Kollegen nicht die Kommunion verweigert. Und sie erhalten im Falle ihres Todes ein würdiges Begräbnis unter Beteiligung eines katholischen Priesters.

Einschränkungen…

Einschränkungen unterliegen die Priesterinnen in Deutschland und Österreich jedoch bei ihrer eigenen priesterlichen Tätigkeit. Sakramente, insbesondere in der Feier der heiligen Messe (Eucharistie), können sie nur eingeschränkt spenden. Gottesdienste scheitern daran, dass ihnen häufig keine Kirche und kein Altar zu Verfügung stehen. Befreundete christliche Religionsgemeinschaften stellen allerdings immer wieder Kirchen bereit, damit römisch-katholische Priesterinnen öffentlich die heilige Messe zelebrieren können.

Eine Besonderheit gilt für diejenigen Gottesdienste, in denen die Weihe der Frauen durch einen Bischof oder eine Bischöfin erfolgt. Sie werden – teilweise auch zum Schutz des weihenden Bischofs – im Verborgenen und im kleinen Kreis abgehalten. Diese Weihen werden daher auch als Katakombenweihen bezeichnet.

Prohibitiv wirkt sich darüber hinaus das Finanzierungssystem in den deutschsprachigen Kirchen aus, wonach die Kirchensteuer den Bistümern zufliesst. Die hiesige Kirchenfinanzierung verleiht den Bischöfen ein starkes Druckmittel, da sie Arbeitgeber von Pastoralreferentinnen oder anderen kirchlichen Mitarbeiterinnen sind. Diese dürften ihre Anstellung verlieren, Religionslehrerinnen ihre Lehrbefugnis (missio), wenn ihre Weihe zu Priesterin bekannt wird. Dies schreckt immer wieder Frauen ab, ihrer Berufung zu folgen.

Das Wirken von Priesterinnen ist somit in der Öffentlichkeit bisher nur eingeschränkt sichtbar.

… und Lichtblicke

Besser ist die Situation in den USA, wo römisch-katholische Priesterinnen seit 20 Jahren auch Pfarreien leiten. Als Pfarrerinnen sind sie dort fester und zentraler Bestandteil des Gemeindelebens. Sie werden – gerade auch aufgrund ihres Geschlechts – als Bereicherung empfunden.

Die günstige Situation in den USA resultiert aus der ökonomischen Unabhängigkeit der Priesterinnen dort, die direkt von ihren Gemeinden finanziert werden. Auch in deutschsprachigen Ländern fehlt es nicht an Berufungen, wie das Buch „Weil Gott es so will“ von Philippa Rath zeigt. Mehr und mehr bekennen sich Frauen zu ihren Berufungen, selbst wenn sie sich angesichts drohender kirchlicher Sanktionen nicht zur Diakonin und insbesondere nicht zur Priesterin weihen lassen.

Hinter den Kulissen tut sich aber auch in Europa einiges, um das Frauenpriestertum in der römisch-katholischen Kirche weiter zu fördern. So wurde 2021 eine Personalprälatur für die katholischen Priesterinnen unter Leitung der Bischöfin Christine Mayr-Lumetzberger errichtet.

Und mittlerweile gibt es eine römisch-katholische Gemeinde in Wien, in der Priesterinnen im Seelsorgeteam mitwirken. Zur Freude der Gläubigen stehen sie regelmässig mit einem Priester hinter dem Altar, um zusammen die heilige Messe zelebrieren.

Wie geht es weiter?

Viele Wege führen nach Rom. Die seit 20 Jahren übliche Praxis der Frauenweihe contra legem ist einer davon, vielleicht sogar einer der wichtigsten. Der praktizierte Ungehorsam gegenüber dem Vatikan – nicht gegenüber Gott – sorgt dafür, dass Priesterinnen auch in der römisch-katholischen Kirche mittlerweile zur Selbstverständlichkeit gehören. Die Realität ist entscheidend, nicht die Legalität. Denn Argumente werden im Vatikan ausgesessen.

Ausserdem gilt: „Eine dem geltenden kanonischen Recht widersprechende Gewohnheit erlangt dann die Kraft eines Gesetzes, wenn sie rechtmäßig (also gemäss göttlichem Recht) 30 ununterbrochene und volle Jahre hindurch geübt wurde“ (can. 26 CIC). Vielleicht ist die Frauenweihe also auch ohne ausdrückliche Korrektur des canon 1024 CIC ab 2032 legal?

Eine offizielle, also formale Legalisierung der Frauenweihe wäre natürlich besser. Vielleicht erfolgt sie wie bei den Messdienerinnen aufgrund des Drucks der Realität – infolge anhaltenden Ungehorsams. Die causa Messdienerinnen war schliesslich ein erfolgreiches Beispiel für das Erringen von mehr Gleichberechtigung in der Kirche.

Natürlich ist die Legalisierung der Frauenweihe deutlich anspruchsvoller, insbesondere nach der Basta-Theologie von Ordinatio sacerdotalis. Aber selbst die Kirche wächst mit ihren Herausforderungen…