13 katholische Orgranisationen und Initiativen haben einen Offenen Brief an den Papst zur Bischofssynode 2024 veröffentlicht:

OFFENER BRIEF
an Papst Franziskus zur Weltbischofsynode 2024: Frauenpriestertum auf der Bischofssynode thematisieren

OPEN LETTER
to Pope Francis for the World Synod of Bishops 2024: addressing women’s priesthood at the World Synod

LETTERA APERTA
a Papa Francesco sul Sinodo universale dei vescovi 2024: affrontare il sacerdozio femminile al Sinodo universale

CARTA ABIERTA
al Papa Francisco para el Sínodo de los Obispos de 2024: abordar el sacerdocio femenino en el Sínodo Mundial

LETTRE OUVERTE
au pape François pour le Synode mondial des évêques 2024: thématiser le sacerdoce féminin au Synode mondial

Der Offene Brief wurde Papst Franziskus mit folgendem Anschreiben übermittelt:

Lieber Bruder Franziskus,

Im Namen aller Unterzeichnerinnen und Unterzeichner übermitteln wir Ihnen den beigefügten offenen Brief. Wir bitten Sie, auf der nächsten Bischofssynode im Oktober 2024 in Rom offen über das Für und Wider der Frauenordination diskutieren zu lassen.

Auf der letzten Bischofssynode im Oktober 2023 wurde das Thema Frauenordination zum ersten Mal offen angesprochen und im Schlussdokument ausdrücklich erwähnt. Wir begrüßen und anerkennen dies als bedeutenden Fortschritt. Allerdings war die Diskussion auf den Diakonat beschränkt. Das können und wollen wir nicht akzeptieren. Wir halten dies für eine Einschränkung, die dem Glaubensverständnis der großen Mehrheit der Katholiken in Europa nicht Rechnung trägt.

Deshalb fordern 13 katholische Organisationen in Deutschland, Österreich und der Schweiz, die eine große Zahl von katholischen Laien, Ordensleuten und Klerikern vertreten, dass sich unsere Kirche der Debatte über die Frauenordination nicht länger verschließt. Die Zeit ist reif. Bitte stoßen Sie die offizielle kirchliche Debatte an – auf der Bischofssynode 2024 in Rom!

Hochachtungsvoll in Christus verbunden

  • Sr. Susanne Schneider, München, Missionarin Christi, Sprecherin «OrdensFrauen für MenschenWürde»
  • Herbert Bartl, Brunn/Österreich, Sprecher «Priester ohne Amt»
  • Helmut Schüller, Wien, Obmann «Pfarrerinitiative“ Österreich
  • Harald Niederhuber, Wien, Vorsitzender «Die Laieninitiative»
  • Dr. Martha Heizer, Absam/Österreich, Vorsitzende «Wir sind Kirche» Österreich
  • Claus Geißendörfer, London, Implementation Team «Spirit Unbounded»
  • Dr. Odilo Noti, Zürich, Präsident der «Herbert-Haag-Stiftung für Freiheit in der Kirche
  • Max Stetter, Augsburg, Pfarrer i.R., Sprecher «Pfarrer-Initiative Deutschland»
  • Ursula Bauer, Angelika Kneisel, Altfrid Norpoth, Gerhild Pinkvoss-Müller «Maria 2.0 Deutschland»
  • Christian Weisner, Dachau/München, Sprecher «Wir sind Kirche» Deutschland
  • Mentari Baumann, Luzern, Geschäftsführerin Steuergruppe «Allianz Gleichwürdig Katholisch»
  • Simone Curau-Aepli, Luzern, „Schweizerische Katholische Frauenbund» SKF
  • Dr. Stephan Rohn, Köln, Redaktion dieses Briefes, Blog «Frauenweihe.Jetzt.»

Weitere unterzeichnende Organisationen

  • Ann-Katrin Gässlein, Basel, Steuerungsgruppe «Reformen jetzt»

Möglichkeit zur Online-Unterzeichnung

Eine online-Unterzeichnung des Offenen Briefes durch Einzelpersonen und regionale Gruppen ist bei « Reformen jetzt » hier möglich

Presseecho

Das lange erwartete Schreiben des Vatikan zur Menschenwürde ist am 2.4.2024 erschienen: Dignitas infinita, die unendliche Menschenwürde. Aber die Überschrift täuscht, die Menschenwürde des Vatikan ist begrenzt und endlich, also finita. Das gilt vor allem für die Frauen. Wir werfen einen Blick auf das zugrunde liegende Frauenbild des Vatikan.

Stift Rein, Steiermark, Huldigungssaal, Allegorie „Gerechtigkeit und Frieden küssen sich“ (nach Psalm 85,11), Deckenfresko von Joseph Amonte, 1740

Biblische Irritationen

Zu Beginn von Dignitatis infinita heisst es aus Rom: „Jesus hat kulturelle und kultische Schranken niedergerissen und … denjenigen, die am Rande der Gesellschaft stehen, ihre Würde zurückgegeben: den Zöllnern (vgl. Mt9,10-11), den Frauen (vgl. Joh 4,1-42), … den Aussätzigen (vgl. Mt 8,2-3), den Kranken (vgl. Mk 1,29-34)“ (DI Nr. 12, kursiv vom Autor). Die Einreihung der Frauen, also der Hälfte der Gesellschaft, in diese Aufzählung verwundert. Für den Vatikan stehen also Frauen „am Rande der Gesellschaft“. Auch Maria ist also die Angehörige einer Randgruppe gewesen. So sehen es zumindest der oberste Glaubenshüter und Autor des Schreibens, Kardinal Victor Manuel Fernandez, sowie Papst Franziskus, der dieses Schreiben ausdrücklich gebilligt hat.

Angesichts des Verweises auf die Bibel (Joh 4,1-42) könnte man meinen, dass der Vatikan damit nur die Sicht der Bibel auf die damalige, defizitäre Stellung der Frau in der Gesellschaft wiedergibt. Mitnichten: Die zitierte Bibelstelle zeigt, dass die biblische Frau gerade nicht am Rande der Gesellschaft steht, sondern in deren Mitte. Denn ihre Gemeinschaft glaubte ihr, als sie ihre Christus-Erscheinung schilderte: „Es glaubten aber an Christus viele … aus dieser Stadt um des Wortes der Frau willen (Joh 4,39)… Und sie sprachen zu der Frau: Nun glauben wir nicht mehr um deiner Rede willen; denn wir haben selber gehört und erkannt: Dieser ist wahrlich der Welt Heiland (Joh 4,42, kursiv vom Autor)“. Die Bibel war hinsichtlich der Stellung der Frau offensichtlich weiter, als es die beiden älteren argentinischen Männer heute sind, die die Frauen – anders als die Bibel – ausdrücklich zu einer Randgruppe zählen. Angesichts soviel Weltfremdheit und Gestrigkeit reibt man sich die Augen. Und man fragt sich, wer gehört hier zu einer Randgruppe?

Vatikanische Frauenwürde – mehr Schein als Sein

Das Auseinanderklaffen von Anspruch und Wirklichkeit im heutigen gesellschaftlichen Umgang mit Frauen wird in Dignitatis infinita zu Recht kritisiert – u.a. mit einem Zitat von Papst Franziskus: „Die Gesellschaften auf der ganzen Erde [sind] noch lange nicht so organisiert, dass sie klar widerspiegeln, dass die Frauen genau die gleiche Würde und die gleichen Rechte haben wie die Männer.“ (DI Nr. 44) Stimmt, aber leider ist auch diejenige Gesellschaft, die sich römisch-katholische Kirche nennt, noch nicht so organisiert, dass Frauen die gleichen Rechte haben wie Männer. Dies zeigt der Ausschluss der Frauen vom Weiheamt. Damit sind sie von wichtigen seelsorgerischen Tätigkeiten ebenso ausgeschlossen wie von zentralen Führungspositionen der Kirche. Der Selbstwiderspruch im Text ist so deutlich, dass er fast peinlich wirkt; er dürfte für viele Menschen die Glaubwürdigkeit der Kirche noch weiter ruinieren.

Der zitierte Papst Franziskus führt weiter aus: „Mit Worten behauptet man bestimmte Dinge, aber die Entscheidungen und die Wirklichkeit schreien eine andere Botschaft heraus“ (DI Nr. 44). In der Tat, die römische Wirklichkeit schreit eine andere Botschaft heraus mit der andauernden Diskriminierung der Frauen als die Worte von Dignitatis infinita. Sie lassen jegliche Selbstkritik vermissen. Andere für das zu kritisieren, was man selbst tut, das ist – zurückhaltend ausgedrückt – unehrlich. Manche nennen es auch Heuchelei.

Menschenwürde nur als Mutter

In dem zweifelhaften Versuch, die erst 1963 von Papst Johannes XXIII. in Pacem in terris anerkannten Menschenrechte auf Basis der Menschenwürde als kirchliche Errungenschaft und Tradition darzustellen, wird nun auch Papst Johannes Paul II. zitiert: „Es ist sicher noch viel zu tun, damit das Dasein als Frau und Mutter keine Diskriminierung beinhaltet.“ (DI Nr. 45). Spätestens mit dem deutlichen Hendiadyoin „Frau und Mutter“ (altgriechisch ἓν διὰ δυοῖν für ‚eins durch zwei‘) wird klar: Die Menschenwürde der Frau ist nicht unendlich, sondern hat Grenzen. Ihr Fokus liegt auf der Frau als Mutter. Der Einsatz gegen Diskriminierung gilt den Müttern, nicht Frauen in anderen Rollen. Damit wird die kirchliche Erwartung an die Lebenswegentscheidung der Frau deutlich. Sie baut Druck zur Mutterschaft auf. Damit wird ihre Freiheit als Teil der Menschenwürde nicht respektiert, sondern missachtet. Das 30 Jahre alte Zitat ist zugleich ein Schlag gegen alle Ordensfrauen, die für ihren Dienst in der Kirche auf die Mutterschaft verzichten.

Die Fortsetzung des päpstlichen Zitats bestätigt diese Annahme: „Es ist dringend geboten, überall die tatsächliche Gleichheit der Rechte der menschlichen Person zu erreichen, und das heißt gleichen Lohn für gleiche Arbeit, Schutz der berufstätigen Mutter, gerechtes Vorankommen in der Berufslaufbahn, Gleichheit der Eheleute im Familienrecht und die Anerkennung von allem, was mit den Rechten und Pflichten des Staatsbürgers in einer Demokratie zusammenhängt“ (DI Nr. 45). Warum fehlt hier der Schutz der berufstätigen Frauen, die nicht Mütter sind? Warum werden Frauen ungleich behandelt?

Das anschliessende Verdikt von Fernandez „Ungleichheiten in diesen Bereichen sind verschiedene Formen von Gewalt“ (DI Nr. 45) ist zutreffend und stark. Aber es fällt auf die Kirche selbst zurück. Sie selbst übt mit der Ungleichheit von Frau und Mutter eine Form von Gewalt gegen Frauen aus, nämlich strukturelle Gewalt.

Fazit

Die Liste der Kritikpunkte an Dignitatis Infinita liesse sich vermehren – beispielsweise hinsichtlich der Kritik an der Leihmutterschaft (war Maria nicht selbst die Leihmutter Gottes?) und am Schwangerschaftsabbruch. Aber hier soll es nur um das Frauenbild des Vatikans im Jahr 2024 gehen, das hinter dem neuen römischen Dokument über die Menschenwürde steht.

Das Frauenbild kommt subtil, aber letztlich deutlich zum Ausdruck: Es ist ein rückwartsgewandtes Frauenbild, das der Schöpfung zuwiderläuft. Insbesondere der Rekurs auf Papst Johannes Paul II. zeigt, dass es leider keine Entwicklung zu einer Öffnung gibt. Die Rechtfertigung der eigenen, Frauen diskriminierenden Tradition steht über den christlichen Werten. Selbstkritik bleibt aus.

Auffallend – vielleicht sogar entlarvend – ist das Schweigen beim Bemühen, die eigene fortschrittliche Tradition nachzuweisen: Der wichtigste Papst auf dem Weg zur kirchlichen Anerkennung von Menschenwürde und Menschenrechten, Papst Johannes XXIII., wird anders als seine Nachfolger nicht zitiert. Letztere sind mit frauenfeindlichen Äusserungen aufgefallen; hingegen hat Johannes XXIII. die Menschenrechte gegen innerkirchliche Widerstände anerkannt und gleiche Rechte für Frauen gefordert, nicht nur in der Ehe, sondern auch im geistlichen Leben (Raming, Rohn: Ordinatio Sacerdotalis – ein frauenfeindliches und fehlerhaftes Lehrschreiben von Papst Johannes Paul II., in: Imprimatur, Heft 4.2022 ).

Was Menschenwürde und -rechte der Frauen angeht, bleibt es in Dignitas Infinita bei leeren Worten. Ihr immanenter Selbstwiderspruch wird vor allem anti-evangelisierend wirken: Weiterhin dürften sich mehr und mehr Christinnen und Christen von der Kirche abwenden. Die Kirche, deren Vertrauen durch den Missbrauchsskandel stark gelitten hat, wird zunehmend nicht mehr ernst genommen. Damit verliert sie nicht nur an Mitgliedern, sondern auch ihre – gerade in diesen Zeiten – so wichtige christliche Prägekraft für die Zukunft unserer verwundeten Erde.

Hier geht es zur pdf-Version des Beitrags.

Am 21.2.2024 wurde auf der Social Media Plattform X (Twitter) folgendes Bild von einem Nutzer veröffentlicht; die Presse hat mehrfach darüber berichtet, u.a. Die Zeit (Nr. 13 vom 21.3.2024):

Es ist ein durch allgemeine künstliche Intelligenz (general artificial intelligence, kurz GAI) erstelltes Bild. Der neue Chatbot Google Gemini hat es auf die Aufforderung hin „Schaffe ein Bild eines Papstes“ als eines von 2 Papst-Bildern geschaffen.

Interessant daran ist: Es gab keine Festlegung des Geschlechts oder gar die Anforderung an den Chatbot, ein Bild einer Päpstin zu schaffen. Trotzdem entschied sich die künstliche Intelligenz dafür, dem Papst auf einem fiktiven Bild eindeutig ein weibliches Geschlecht zuzusprechen. Wir wissen: Der Chatbot kennt das menschliche Glauben und Denken, jedenfalls einen grossen Ausschnitt daraus; der Ausschnitt ist um ein Vielfaches grösser ist als derjenige eines einzelnen Menschen am Gesamtwissen der Menscheit. Schliesslich wurde der Chatbot mit riesigen Datenmengen trainiert.

Das führt zwangsläufig zu der Frage: Ist das Bild damit auch ein Ausdruck des aktuellen Sensus fidei der Gläubigen? Ist es der Ausdruck des unverfälschten, wahren Glaubenssinns, wonach „jede Form einer Diskriminierung wegen des Geschlechts Gottes Plan widerspricht“, wie es in der Pastoralkonstitution von Papst Paul VI. Gaudium et spes (GS Nr. 29) von 1965 heisst? Ein Glaubenssinn, der heute in vielen Ländern alltäglich ist und sich in der Frage des Kommunionkindes äussert, „Warum kann eine Frau nicht Papst werden?“. Müssen wir leider zum wiederholten Male konstatieren, dass die katholische Kirche nicht nur einzelne Gruppen diskriminiert, sondern den gewandelten Glaubenssinn allgemein missachtet und – durch Ignorieren – unterdrückt?

Während es bei der Frauenweihe zur Diakonin Bewegung gibt, ist die Weihe zur Priesterin in der offiziellen römisch-katholischen Kirche immer noch undenkbar. Sie ist geradezu ein Tabu-Thema. Papst Johannes Paul II. befand 1994, dass die Kirche “keinerlei Vollmacht habe, Frauen die Priesterweihe zu spenden”; alle Gläubigen der Kirche hätten sich “endgültig an diese Entscheidung zu halten” (Apostolisches Schreiben Ordinatio sacerdotalis Nr. 4). Papst Franziskus hat sich ähnlich ablehnend geäussert.

Aber die Fronten bröckeln, in vielen Ländern, auch bei vielen Priestern. Selbst römisch-katholische Bischöfe äussern zunehmend öffentlich ihre abweichende Meinung und fordern das Frauenpriestertum. Diese – angesichts drohender Sanktionen – mutigen Reformer sollen hier in loser Folge vorgestellt werden, heute:

Bischof Erwin Kräutler

Der Ordensgeistliche Bischof Kräutler CPPS (*1939 in Vorarlberg/Österreich) hat sein aktives Berufsleben weitgehend in Afrika verbracht. Im flächenmässig grössten brasilianischen Bistum engagierte er sich gesellschaftspolitisch für die Befreiungstheologie. Politisch verfolgt und unter persönlicher Todesgefahr hat er sich für die Rechte der Indigenen und Armen eingesetzt.

Bischof Erwin Kräutler (2. v.l.) bei der Vorstellung des Berichts „Gewalt gegen indigene Menschen in Brasilien“, Brasilia, 30.6.2011.

Weniger bekannt ist, dass er öffentlich für das Frauenpriestertum eintritt. In seinem Artikel Roma locuta, causa finita? (Zeitschrift der deutschen Jesuiten Stimmen der Zeit, März 2022, S.163-169) betont er nachdrücklich die Notwendigkeit der Frauenordination. Die Theologin Ida Raming verweist auf seine Forderung in ihrem Beitrag Frauenordination – Eine umstrittene, aber notwendige Reform für die katholische Kirche.

Kräutler kritisiert das Apostolische Schreiben Ordinatio sacerdotalis. „Die These, dass der Priester, weil er in der Person Christi handelt, ein Mann sein müsse … ist schwer zu verstehen und zu halten. Die Evangelien sind in einem patriarchalischen Kulturraum entstanden und niedergeschrieben worden, in dem die Frau eine gegenüber dem Mann unterwürfige Rolle spielte, ja geradezu als ‚unmündig‘ behandelt wurde… Wir leben nun im 21. Jahrhundert und die Frau ist längst als dem Mann gleichberechtigt anerkannt… All die immer wieder kolportierten Argumente, dass nur ein Mann die Priesterweihe gültig empfängt und die Frau vom Weihesakrament ausgeschlossen ist, sind unverständlich und verblassen angesichts der Realität, in der wir als Kirche in Amazonien leben….“ (164f)… Mindestens zwei Drittel der Basisgemeinden dort „werden heute von Frauen geleitet…“ (166).

Eindrucksvoll verweist er auf seine Schwester Ermelinde, die ihre Berufung zur Priesterin öffentlich machte. Ihr Leiden an der geschlechtlichen Diskriminierung durch unsere Kirche hat er persönlich miterlebt. „Immer wieder fragte sie mich“, schreibt Kräutler, warum, um Gottes willen, bin ich von der Priesterweihe ausgeschlossen? Nur weil ich eine Frau bin?. „Nun ist sie tot, aber ihre Frage brennt mir auf dem Herzen…Warum dürfen Frauen nicht geweiht werden? Bis heute fand ich keine Antwort, die mich überzeugen könnte. Und ich weiß, es gibt keine wirklich überzeugende Antwort.“

Der Brief des Kardinalstaatssekretärs Pietro Parolin an die Deutsche Bischofskonferenz vom 25.10.2023 zeigt es wieder einmal: Kaum etwas erscheint der katholischen Kirche so „gefährlich“ wie schon das Sprechen über die Einführung des Frauenpriestertums, also die Abschaffung von Frauendiskriminierung und Menschenrechtsverletzungen innerhalb der katholischen Kirche.

Die Deutschen Bischöfe sind erfreulicherweise weiter, wie Diskussion und Beschlusslage beim Synodalen Weg in Deutschland zeigen. Schliesslich haben sie nach langer Diskusssion am 9.9.2022 mit einer 82%-Mehrheit dafür gestimmt, dass die diesseits der Alpen kaum „angenommene und verstandene“ Ablehnung des Frauenpriestertums in Rom überprüft wird.

Bei der Verleihung des Edith-Stein-Preises 2023 an Schwester Philippa Rath enthüllte die Erfurter Theologieprofessorin Julia Knop in ihrer Laudatio jetzt jedoch, wie schwer sie sich dabei getan haben:

„Die autoritative Tabuisierung des Themas war so nachhaltig, dass die Bischöfe bei der vierten Vollversammlung des Synodalen Wegs ihre Zustimmung zum Grundtext des Frauenforums daran banden, dass im Einleitungsteil ein neuer Absatz eingefügt werde: ,Ob die Lehre von Ordinatio Sacerdotalis die Kirche unfehlbar bindet oder nicht, muss … verbindlich auf dieser Ebene [gemeint ist: der Ebene der höchsten Autorität in der Kirche (Papst und Bischöfe)] geprüft und geklärt werden.‘ Dieser Satz weicht zwar völlig von der Programmatik des Textes ab, ,Geschlechtergerechtigkeit als Grundlage aller künftigen Handlungsweisen in der römisch-katholischen Kirche einzufordern’, die über 123 Absätze lucide entfaltet wird. Aber er ist systemgerecht und deshalb aufschlussreich. Er reduziert den theologischen Diskurs über Menschenwürde und Frauenrechte in der Kirche auf einen lehrrechtlichen Diskurs über die Fallstricke dogmatischer Eigenlogik.“

Es bleibt also weiterhin wichtig, dafür zu kämpfen, das römische Rede-Tabu zu brechen (siehe z.B.: Offener Brief an den Papst). Gerade die päpstliche Mahnung vom 10.11.2023 an die Deutschen, nicht „immer die gleichen Themen zu erörtern„, sollte Ansporn sein, genau dies zu tun. Weil es offensichtlich „gefährlich“ für die päpstliche Diskriminierung ist. „Wir lassen uns nicht aufhalten”, sagt auch die neue Präsidentin des Katholischen Deutschen Frauenbunds (KDFB), Anja Karliczek, zum Parolin-Brief aus Rom.

Ungehorsam ist eben manchmal die erste Christenpflicht. Oder wie sagt die Bibel: „Man muss Gott mehr gehorchen als den Menschen“ (Apostelgeschichte 5, 29).

Die vierwöchige Bischofssynode 2023 in Rom – Teil der Weltsynode 2021-2024 – wurde mit der Verabschiedung eines Abschlussdokumentes beendet. Es enthält viele Passagen, die Hoffnungen hinsichtlich möglicher Reformen aufkommen lassen. Aber gilt dies auch für Frauen?

Weihbischof Rolf Steinhäuser vor dem Kölner Dom zum Start der Weltsynode 2021

Vorschläge des Abschlussberichts

Einschlägig für das Thema Frauenweihe sind

  • Kapitel 9 „Frauen im Leben und in der Sendung der Kirche“ mit folgendem Vorschlag (Absatz n):

Die theologische und pastorale Forschung über den Zugang von Frauen zum Diakonat sollte fortgesetzt werden, wobei die Ergebnisse der vom Heiligen Vater eigens eingerichteten Kommissionen sowie die bereits durchgeführten theologischen, historischen und exegetischen Untersuchungen genutzt werden sollten. Wenn möglich, sollten die Ergebnisse auf der nächsten Tagung der Versammlung vorgelegt werden.

  • Kapitel 11 „Diakone und Priester in einer synodalen Kirche“ mit folgendem Vorschlag (Absatz i):

„Die Unsicherheiten, die die Theologie des Diakonats betreffen, sind auch darauf zurückzuführen, dass er in der lateinischen Kirche erst seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil wieder als eigener und ständiger Grad der Hierarchie eingeführt worden ist. Eine vertiefte Reflexion hierüber wird auch die Frage des Zugangs von Frauen zum Diakonat erhellen.“

Angesichts des Umstandes, dass Papst Franziskus bereits 2020 die 2. Kommission mit dem Thema Frauendiakonat beauftragt hat, ist dies nichts Neues. Ein inhaltlicher Fortschritt ist in diesem Text nicht erkennbar. Einige Nationalkirchen sind weiter. Beim Synodalen Weg in Deutschland hatten 80% der Bischöfe und 93% aller Synodalen den Zugang von Frauen zum Diakonat gefordert, nicht nur die Prüfung dieser Frage. Dennoch hat der römische Beschluss eine neue Qualität:

  • Erstmals wurde die Frage der Frauenweihe in einem gesamtkirchlich verabschiedeten Papier thematisiert. Mit dem Vorschlag zur “vertieften Reflexion” und „Fortsetzung der theologischen und pastoralen Forschung“ ist geradezu ein Tabu gefallen.
  • Vor allem aber: Noch nie hielten so viele Vertreter der Weltkirche das Thema Frauenweihe – wenn auch nur hinsichtlich des Diakonats – für diskussionswürdig: 285 der 346 stimmberechtigten Synodalen haben für diesen Passus des Abschlussdokumentes gestimmt, also 82%.
Auftrag für Reformer

Nun ist der theologische Diskursraum eröffnet. Ein decisionistisches Basta ist nicht mehr möglich. Weltweit kann in der katholischen Kirche offen über dieses Thema gesprochen, diskutiert und geschrieben werden. Ohne dass Konsequenzen drohen. Diese waren selbst in Deutschland noch vor kurzem an der Tagesordnung, wie inquisitionsmässige Massnahmen gegenüber Befürwortern der Frauenweihe zeigen. Die Offenheit gilt nicht nur für den Diakonat, sondern auch für das Frauenpriestertum. Denn Papst Franziskus hat – im Gegensatz zu seinem Vorgänger Papst Johannes Paul II. – kurz vor der Bischofssynode geäussert, dass darüber das letzte Wort noch nicht gesprochen sei.

Ja, es ging in Rom nur um den Diakonat; Frauen als Priesterinnen kommen im Abschlussdokument nicht vor. Aber auch diese Frage hat die Weltsynode beschäftigt. Sie soll immer wieder Thema in den informellen Gesprächen von Kirchenvertretern aus aller Welt (nicht nur aus Europa und den USA) gewesen sein.

Dies lässt hoffen für das kommende Jahr. Es muss für die Vorbereitung auf die abschliessende Bischofssynode in allen Teilen der Weltkirche genutzt werden. Die offene Diskussion mit Austausch von Argumenten kann endlich überall auf der Welt geführt werden. Die theologische Messlatte dafür ist nicht zuletzt durch den Synodalen Weg in Deutschland gelegt worden. Dessen wegweisender Grundtext „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“ (4. Synodalversammlung, vom 9.9.2022) liegt in 4 Sprachen übersetzt vor. Vielleicht gelingt es dann im Oktober 2024 in Rom, mit der erforderlichen 2/3-Mehrheit der Bischofssynode dem Papst zu sagen: Wir fordern den Zugang der Frauen zum Diakonat (kein Frauendikakonat light)!

Dies wäre nicht nur ein kosmetisch-symbolischer Schein-Schritt wie z.B. die selbstverständliche Forderung, dass Frauen gleich entlohnt und vermehrt in kirchlichen Behörden tätig sein sollen (Kapitel 9 m), o)). Es wäre der erste richtige Schritt wider die Diskriminierung der Frauen in der römisch-katholischen Kirche. Ein Schritt, der das Ende der täglichen, schmerzvollen Menschrechtsverletzungen gegenüber Frauen herbei führen könnte.

7.11.2023: Eingefügt Zitat aus Kapitel 9 und Textanpassung

Am 3.6.2023 hat sich der Todestag von Papst Johannes XXIII. zum 60. Mal gejährt. Er starb etwa ein halbes Jahr, nachdem er das II. Vatikanische Konzil eröffnet hatte, noch vor der 2. Sitzungsperiode, die im Oktober 1963 anstand.

Neben dem II. Vatikanischen Konzil ist sein wichtigstes Vermächtnis die Enzyklika Pacem in terris, die er kurz vor seinem Tod am 11.4.1963 als seine letzte Enzyklika unterschrieben hat. Sie ist als Friedensenzyklika bekannt geworden.

Als Kardinal Roncalli 1954 in Pasai Donibane, Nordspanien

Weniger bekannt ist, dass sie auch eine Menschenrechts- und Frauenrechtsenzyklika ist. Denn mit Pacem in terris (PT) hat der Vatikan erstmals die Menschenrechte anerkannt, die er aus der von Gott verliehenen Menschenwürde ableitete (PT Nr. 75). Das schloss auch die Religionsfreiheit mit ein (PT Nr. 8). Damit wurde das lange vatikanische Fremdeln mit den Menschenrechten – insbesondere im Hinblick auf die Gleichberechtigung von Mann und Frau – beendet, eine epochale theologische Wende.

Johannes XXIII. war der erste Papst (und leider bisher der letzte), der sich nicht als Platzanweiser für Frauen hervorgetan hat. Er hat ihnen anders als seine Vorgänger und Nachfolger nicht vorgeschrieben, was ihre Rolle ist. Er wollte die Entfaltung ihrer Talente nicht behindern, sondern ermöglichen.

  • Er forderte die Gleichberechtigung von Mann und Frau in der Ehe (die damals selbst im Deutschland des Grundgesetzes nicht vorhanden war, da das bürgerliche Recht z.B. die Arbeitsaufnahme von Frauen an eine Erlaubnis des Mannes band).
  • Er gestand den Frauen da selbstbestimmte Recht zu, Bildung und Lebensstand frei zu wählen und entweder eine Familie zu gründen „oder das Priestertum oder den Ordensstand zu ergreifen“ (PT Nr. 9).

Damit hat Johannes XXIII. sich nicht am Zeitgeist der jahrhundertelangen Frauendiskriminierung orientiert, sondern an christlichen Werten. Was das Priestertum angeht, hat er die Tür zur Frauenweihe geöffnet.

„Il Papa Buono“ (der gute Papst), der Diplomat, der für seine Volkstümlichkeit bekannt war, wird im Deutschlandfunk von Thomas Klatt entsprechend gewürdigt.

Während in Österreich regelmässig katholische Messen von Priesterinnen gehalten werden, ist dies in Deutschland nur selten der Fall. Um so erfreulicher war, dass am Pfingstmontag 2023 ein besonderes Hochamt in Stuttgart stattfand: In einer Kirche, die von einer evangelischen Gemeinde zur Verfügung gestellt wurde, konzelebrierten unter anderem zwei Bischöfinnen und eine Diakonin eine feierliche Pfingstmesse.

Konzelebration beim Hochamt Pfingsten 2023 in Stuttgart (Foto: Reinartz)

Mittlerweile sind über 300 Frauen weltweit zu römisch-katholischen Priesterinnen geweiht worden. Auf ihre – von Rom für ungültig erachtete – Weihe (Ordination) folgte regelmässig ihre Exkommunikation, beginnend mit der Exkommunikation der Donau Sieben 2002. Geweiht wurden die ersten Priesterinnen von römisch-katholischen Bischöfen, die entweder danach selbst exkommuniziert wurden oder deren Name verschwiegen wird (sog. Katakombenweihe).

Etwa 20 der Priesterinnen sind mittlerweile zu Bischöfinnen geweiht worden. Sie vollziehen seit 2003 die weiteren Weihen von Frauen zur Diakonin, Priesterin oder Bischöfin. Zwar gibt es weltweit eine zunehmende Zahl römisch-katholischer Bischöfe, die sich mehr oder weniger offen zur Frauenweihe bekennen und teilweise sogar bereit sind, Frauen zu weihen. Um sie vor einem Amtsverlust zu schützen, sollen sie jedoch keine Frauen weihen. Denn für die Erneuerung der römisch-katholischen Kirche und für den Abbau der Frauendiskriminierung ist das innerkirchliche Wirken dieser Männer von wichtiger Bedeutung.

Viele der Priesterinnen leiten Gemeinden und feiern dort regelmässig heilige Messen, insbesondere in den USA und in Kanada. In Europa, wo Kleriker zumeist nicht von der Gemeinde selbst, sondern vom Bistum bezahlt werden, ist es für Priesterinnen schwer, einen Altar und eine Kirche für die Feier einer heiligen Messe zu finden. Schliesslich stösst schon die – immer noch – kirchenrechtswidrige Predigt von Laien und insbesondere von Frauen vielfach auf Pfarrer, die dazu aus Furcht vor Sanktionen ihren Ambo nicht bereit stellen möchten. So bleiben den Priesterinnen für ihre Messfeiern bisher nur private Kapellen oder – wie beim Pfingstgottesdienst in Stuttgart – Kirchen, die von anderen christlichen Gemeinden überlassen werden.

Bischöfin Dr. Ida Raming, Prälat Pater Marcus* und Bischöfin Christine Mayr-Lumetzberger (von links, Foto: Reinartz)

In der von der Wiener Personal-Prälatur des Heiligen Christophorus organisierten Pfingstmesse beschwor Prälat Pater Marcus* in seiner Predigt den Pfingstmoment, der den Geist frei mache. Diese Freiheit beflügle zum Denken und Handeln. Und nehme die Angst. So könnten auch diejenigen Schranken überwunden werden, die mit der Botschaft Christi nicht vereinbar seien. In diesem Geist stand auch das Abschlusslied des Gottesdienstes:

  1. Auf geht’s! Wir sind für Gerechtigkeit!
    Auf geht’s! Wir wollen Freiheit allezeit!
    Auf geht’s! Wir laden alle ein, zusammen Kinder Gottes zu sein!
  2. Liebe – soll unser Motto sein!
    Liebe – gilt allen Menschen gleich!
    Liebe – als Antwort auf die Zeit gilt Liebe, Frieden, Gerechtigkeit!
  3. Zusammen – für die Gleichberechtigung!
    Zusammen – für das Frauenpriestertum!
    Zusammen – für Barmherzigkeit, Menschenrechte gelten auch in der Christenheit!

Refrain:
Steht auf – wenn ihr katholisch seid!
Steht auf – aus der Behaglichkeit
Steht auf – wir schliessen Niemand aus!
Steht auf – wir bauen Gottes Haus!

Text: Birgit Kälberer, Melodie: Pet Shop Boys, „Go West“ nach Johann Pachelbel

* Nachtrag vom 2.1.2024: Gemäss offizieller kirchlicher Auskunft hat „Pater Marcus“ nicht die heilige Weihe empfangen und ist nicht Priester der römisch-katholischen Kirche. Nach eigenen Angaben ist er kein Ordensmitglied.

Am 7.10.2012 wurde die heilige Hildegard von Bingen (1098-1179) in einer feierlichen Zeremonie von Papst Benedikt XVI. zur Kirchenlehrerin erhoben. Damit war sie erst die 4. Frau unter 37 Kirchenlehrerinnen und -lehrern. Zu ihren Ehren schmückt ihr Antlitz diese Webseite.

Die feierliche Zeremonie fand in Anwesenheit von Bischöfen aus aller Welt vor dem Petersdom statt. Dabei waren auch einige Frauen: Die Vertreterinnen der Benediktinerabtei St. Hildegard aus Rüdesheim im Rheingau unter Leitung ihrer Äbtissin Clementia Killewald. Sie hatten zuvor die theologischen Grundlagen für die Erhebung der heiligen Hildegard geschaffen. Sie hatten ihr Leben und Wirken wissenschaftlich erforscht, dokumentiert und publiziert. Nun sassen sie ganz hinten – hinter Bischöfen und anderen männlichen Würdenträgern.

Rom, Petersdom, Erhebung der Heiligen Hildegard zur Kirchenlehrerin, 2012

Nach den Feierlichkeiten kam es zu einem weiteren Gespräch mit Papst Benedikt. Im März 2013 empfing er in dem kleinen Klösterchen in den Vatikanischen Gärten, in dem er als Emeritus seit kurzem lebte, die beiden Benediktinerinnen Clementia Killewald und Philippa Rath.

Dabei wurde der Papst auf das Lehrschreiben seines Vorgängers, Papst Johannes Paul II., Ordinatio Sacerdotalis angesprochen. Es schliesst das Frauenpriestertum in der römisch-katholischen Kirche aus und wird immer wieder als unfehlbar betrachtet. Papst Benedikt urteilte auf die Frage nach der Unfehlbarkeit:

Es ist eine wichtige Lehrentscheidung, aber es ist kein Dogma.

Schwester Philippa Rath hat die theologische Einordnung von Papst Benedikt nun öffentlich bezeugt. In der letzten Synodalversammlung des Synodalen Weges in Deutschland am 11.3.2023 hat sie darüber berichtet, bei der Diskussion über das Dokument „Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das weltkirchliche Gespräch“ . Es wurde mit grosser Mehrheit von 93% aller Synodalen und 80% der Bischöfe verabschiedet und fordert u.a. den Zugang der Frauen zum Diakonat, der niedrigsten Stufe der Weihe. Die Äusserung von Philippa Rath ist als Video (ab 3:14:37) veröffentlicht.

Damit hat Papst Benedikt 2012 deutlich gemacht, dass nach seiner Auffassung der Frauenausschluss vom Priesteramt nicht zum (unveränderlichen) Glaubensgut der römisch-katholischen Kirche gehört. Als Papst bestreitet er die Auffassung der Glaubenskongregation, die 1995 unter dem Präfekten Kardinal Ladari das Lehrschreiben Ordinatio Sacerdotalis offiziell als Glaubensgut bezeichnet hat. Die Kompetenz dazu hat die Glaubenskongregation nicht: Die Unterscheidung des Wesentlichen (Glaubensgut) vom Veränderlichen liegt beim kirchlichen Lehramt des Papstes oder dem Bischofskollegium der Weltkirche (canon 749 CIC).

So steht ein grosses Fragezeichen hinter der immer wieder behaupteten Unfehlbarkeit von Ordinatio Sacerdotalis. Papst Bendedikt selbst hat es gesetzt.

Folgerichtig hält als erster Kardinal 2023 der Luxemburger Jaen-Claude Hollerich die Zulassung von Frauen zu geweihten Ämtern in der katholischen Kirche prinzipiell für möglich: „Mit der Zeit“ könne ein Papst diese Frage anders entscheiden als Papst Jonhannes Paul II. Die Zeit ist da!

Der Synodale Weg in Deutschland wurde mit der 5. Synodalversammlung am 11.3.2023 in Frankfurt/Main abgeschlossen. Nun liegen wichtige Texte gegen die Frauendiskriminierung in der Kirche vor. Sie wurden mit grosser Mehrheit – auch der Bischöfe – beschlossen.

  • Grundtext:  Am 10.9.2022 wurde der Grundtext „Frauen in Diensten und Ämtern der Kirche“ beschlossen. 82% der Bischöfe und 92% aller Synodalen fordern Papst oder Konzil auf, die Lehre von Ordinatio Sacerdotalis auf ihre Unfehlbarkeit hin zu prüfen. Denn ihr Frauenausschluss vom Priesteramt werde „vom Volk Gottes in weiten Teilen nicht angenommen und nicht verstanden“.
  • Handlungstext: Am 11.3.2023 wurde auch der an den Grundtext anknüpfende, kürzere Handlungstext „Frauen in sakramentalen Ämtern – Perspektiven für das Weltkirchliche Gespräch“ ebenfalls mit breiter Mehrheit beschlossen. 80% der Bischöfe und 93% aller Synodalen setzen sich „auf gesamtkirchlicher Ebene … für die Zulassung von Frauen zum sakramentalen Diakonat für alle Teilkirchen ein, die dies … wünschen“ (kein gesonderter Frauendiakonat light!). Dafür stimmten nach einer emotionalen Debatte 177 Synodale bei 12 Gegenstimmen und 13 Enthaltungen.

Natürlich kann man jetzt enttäuscht sein: Der Synodale Weg hat sich aufgrund des Drängens der Bischöfe nur für weniger Diskriminierung der Frauen eingesetzt, nicht aber für die Abschaffung der Diskriminierung. Eine legale Priesterweihe für Frauen scheint noch in weiter Ferne zu liegen; nur unerlaubt ist sie derzeit möglich.

Trotzdem sind diese Texte ein kirchenhistorischer Meilenstein: Der Diakonat der Frau ist eine definitive Forderung, kein Prüfungsauftrag. Erstmals haben die Bischöfe einer grossen katholischen Nationalkriche nicht nur vereinzelt, sondern mit breiter Mehrheit die Forderung nach der Frauenweihe erhoben. Denn der Diakonat ist die unterste Stufe der Weihe (Ordination). Damit plädieren sie zugleich für die Änderung des kirchenrechtlichen Bollwerks gegen die Frauenweihe, den canon 1024 CIC.

Interessant ist das Abstimmungsverhalten der Bischöfe bei diesen Frauenweihe-Texten. Sowohl über den Grundtext als auch über den Handlungstext wurde namentlich abgestimmt; beide Texte haben 9 der etwa 60 abstimmenden Bischöfe (ca. 15%) mit ihrer Nein-Stimme abgelehnt (Hinweis: bei der Zählung der Stimmen werden Enthaltungen wie nicht abgegebene Stimmen behandelt und nicht als Nein-Stimmen gewertet). Es sind:

  • Bischof Hanke (Eichstätt)
  • Bischof Voderholzer, Weihbischof Graf (Regensburg)
  • Bischof Oster (Passau)
  • Bischof Ipolt (Görlitz)
  • Erzbischof Kardinal Woelki, Weihbischof Schwaderlapp (Köln)
  • Weihbischof Wörner (Augsburg)
  • Weihbischof Heinrich (Berlin)

Selbst wenn diese Bischöfe auch zukünftig mit der Diskriminierung der Frauen das frauenfeindliche Profil der Kirche aufrecht erhalten wollen: Die grosse Mehrzahl der deutschen Bischöfe wird die frohe Botschaft „im Sinne einer Anwaltschaft“ in die Weltkirche tragen. Das theologisch fundierte Votum der beiden Texte für Geschlechtergerechtigkeit könnte ein Gamechanger für das Ringen um das Frauenpriestertum werden.

Vielleicht hat die Benediktinerin Philippa Rath doch recht, dass in 10 – 20 Jahren Priesterinnen geweiht werden: “ Ich bin sicher, ich erlebe es noch“ (ab 43:00).